Kosten
Privatversichterte
Bei Privatversichterten Patient*innen werden die Kosten in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Jedoch können die individuellen Vertragsvereinbarungen je nach Versicherungsanbieter sehr verschieden ausfallen. Daher empfehlen wir Ihnen vor Aufnahme Ihrer Psychotherapie abzuklären in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Beihilfe
Ähnlich wie bei Privatversichten werden auch bei Beihilfeberechtigen die Kosten für eine Therapie in der Regel problemlos übernommen.
Aufgrund unterschiedlicher Regelungen, informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Beihilfestelle, ob und wie viele Sitzungen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit Arztregistereintrag übernommen werden und fordern Sie die nötigen Formulare zur Aufnahme einer Psychotherapie an.
Gesetzlich Versicherte
Die Kosten für Psychotherapie bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten werden von den Krankenkassen getragen. Eine Kassenzulassung liegt vor.